Neuerungen bei Replay TV

Ab dem 11. Oktober können GIB-Kund*innen auf einigen Sendern Werbung nicht mehr ohne Weiteres überspulen. Dies aufgrund der neuen Branchenvereinbarung und den angepassten rechtlichen Rahmenbedingungen für Replay TV. GIB Solutions AG lanciert deshalb das neue Produkt ”GIB TV Replay+” für CHF 25.95 pro Monat. Damit lässt sich Werbung per Knopfdruck punktgenau überspringen, und die neue Start- und Pausenwerbung entfällt.

Beim Start einer Replay-Sendung wird ohne Bezug dieses Produkts jeweils ein Werbespot von sieben Sekunden angezeigt. Grund dafür ist die neue Branchenvereinbarung, ein Kompromiss, um die beliebte Replay TV-Funktion weiterhin anbieten zu können. Zudem müssen die TV-Anbieter eine höhere Gebühr für Replay TV bezahlen.

GIB Solutions Kund*innen können auf der Mehrheit der TV-Sender weiterhin Replay TV ohne fixe Werbeblöcke anschauen. Aktuell planen 22 deutsche und Schweizer Privatfernsehsender die neuen Werbemöglichkeiten ab Oktober 2022 einzusetzen. Nur wenige französisch- und italienischsprachige Sender haben zurzeit entsprechende Absichten. Spulen ist weitestgehend wie bis anhin möglich. Die Sender können neu das Spulen bei Werbeausstrahlungen pro Sendestunde bis zu maximal vier Minuten unterbinden. Pro Werbeblock sind es maximal 130 Sekunden, die nicht übersprungen werden können. 

GIB TV Replay+ als Lösung

Für alle Kund*innen, die Replay TV ohne die neuen Werbeformen nutzen möchten, lanciert GIB Solutions das Produkt GIB TV Replay+ für CHF 25.95 pro Monat. Damit können Kund*innen die Werbung bei Replay TV neu punktgenau per Knopfdruck überspringen. Es wird keine Anfangswerbung beim Start einer Replaysendung sowie keine Displaywerbung beim Drücken des Pausenknopfes angezeigt. Die Sendung startet exakt mit dem Anfang und das heute etwas mühsame Heranspulen entfällt komplett.

Über GT12 (Gemeinsamer Tarif 12) und die Branchenvereinbarung

Gemäss geltendem Urheberrecht müssen alle TV-Anbieter die Sender für die zeitversetzte Verbreitung ihrer Inhalte entgelten. Der Tarif dafür wird zwischen den Nutzerverbänden (Suissedigital und Swissstream) und den Verwertungsgesellschaften (ProLitteris, SSA Société Suisse des Auteurs, SUISA, SUISSIMAGE und SWISSPERFORM) ausgehandelt. Die Verwertungsgesellschaften und die Nutzerverbände haben sich im Juni 2020 auf einen höheren Tarif (Gemeinsamen Tarif 12) geeinigt, der das zeitversetzte Fernsehen in der Schweiz gestützt auf das Urheberrechtsgesetz regelt.

Die Branchenvereinbarung ist ein Abkommen zwischen Verbreitern und Sendern, um zeitversetztes Fernsehen in der Schweiz auch in Zukunft in der bisherigen Form anbieten zu können. Der Nationalrat hat die Verbreiter und Sender Ende 2018 zum Finden einer einvernehmlichen Lösung aufgefordert. Durch die neuen Werbeformen sollen die monetären Ausfälle der Sender – bedingt durch das Überspulen der Werbung bei Replay-TV – kompensiert werden.

Folgende Werbemöglichkeiten gibt es neu:

  • Start Ads: Kurzer Werbespot (7 Sekunden) zum Start einer Sendung im zeitversetzten Fernsehen.
  • FFW Ads (Fast Forward): Werbespot, wenn in einem linearen Werbeblock im zeitversetzten Fernsehen vorgespult wird.
  • Pause Ads: Statische Werbung nach Drücken der Pausentaste im Live- oder zeitversetzten Fernsehen.

Teilnehmende Sender (Stand Okt. 2022)

Die neue Regelung für TV Replay-Werbung gilt für die folgenden Sender:

  • 3plus
  • 4plus
  • 5plus
  • 6plus
  • 7+ Family / NICK
  • Schweiz
  • kabel eins
  • NITRO
  • n-tv
  • ProSieben
  • ProSieben MAXX
  • Puls 8
  • RTL
  • RTLZWEI
  • S1
  • SAT.1
  • SAT.1
  • GOLD
  • SIXX
  • SUPER RTL
  • TV24
  • TV25
  • VOX

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